Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist ein Möbelstück. Gleichzeitig enthält er mehr als Tischplatte und Gestell: Elektromotor, Steuerung, Netzteil und weitere elektronische Komponenten, je nach Modell auch eine Batterie oder einen Akku.
Bei solchen Produkten zeigt sich, dass sich die Anforderungen rund um den Digitalen Produktpass (DPP) nicht immer eindeutig einer Produktkategorie zuordnen lassen. Deshalb stellt sich die Frage, welche Vorgaben für das Gesamtprodukt gelten und ob einzelne Komponenten zusätzlich eigenen Regelungen unterliegen.
Gibt es einheitliche Anforderungen für den Digitalen Produktpass?
Die Anforderungen an den Digitalen Produktpass sind nicht für alle Produkte gleich.
Die Grundlage bildet die ESPR Verordnung ((EU) 2024/1781). Sie schafft den regulatorischen Rahmen für den Digitalen Produktpass. Welche Informationen ein DPP konkret enthalten muss, wird jedoch für einzelne Produktgruppen festgelegt.
Dafür erlässt die Europäische Kommission produktspezifische delegierte Rechtsakte. Ein Möbelstück kann also anderen DPP-Anforderungen unterliegen als beispielsweise ein Textilprodukt oder eine Batterie.
Daneben sieht die ESPR auch horizontale Ökodesign-Anforderungen vor. Diese können mehrere Produktgruppen mit ähnlichen Eigenschaften gleichzeitig betreffen. Im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 sind beispielsweise horizontale Anforderungen zur Reparierbarkeit sowie zu Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten vorgesehen. Welche Produkte konkret erfasst werden und welche Anforderungen gelten, wird in den jeweiligen delegierten Rechtsakten festgelegt.
Welche DPP-Anforderungen gelten für Möbel?
Möbel gehören zu den Produktgruppen, die im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 priorisiert wurden.
Die entsprechenden produktbezogenen Maßnahmen sind derzeit für 2028 vorgesehen. Welche Anforderungen dabei konkret an Produktinformationen und den Digitalen Produktpass gestellt werden, wird erst im jeweiligen Rechtsakt festgelegt.
Für einen höhenverstellbaren Schreibtisch dürfte deshalb zunächst die Produktgruppe Möbel relevant sein. Damit sind aber nicht automatisch alle Anforderungen abgedeckt, die sich aus horizontalen Vorgaben oder den verbauten technischen Komponenten ergeben können.
Beispiel: Ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit Elektronik
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch besteht typischerweise aus mehreren Bestandteilen: Tischplatte und Gestell, Elektromotor, Steuerung, Netzteil, elektronischen Bauteilen, gegebenenfalls Batterie oder Akku.
Diese Komponenten können regulatorisch unterschiedlich behandelt werden. Für das Möbelstück als Gesamtprodukt werden künftig die entsprechenden ESPR-Anforderungen relevant. Einzelne technische Bauteile können zusätzlich bereits heute unter bestehende europäische Vorschriften fallen.
Was gilt für Motor, Elektronik und Batterie?
Ein verbautes Bauteil verliert seine regulatorische Relevanz nicht automatisch dadurch, dass es Teil eines Möbelstücks wird.
Je nach technischer Ausführung können für den elektrischen Teil weitere EU-Vorgaben relevant sein, etwa RoHS oder die EMV-Richtlinie. Auch die Niederspannungsrichtlinie kann eine Rolle spielen, sofern die entsprechenden Spannungsgrenzen erreicht werden.
Bei Batterien sieht die EU-Batterieverordnung für bestimmte Batteriekategorien einen eigenen Batteriepass vor. Ob das bei einem konkreten Produkt zutrifft, hängt von der verbauten Batterie und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Bei einem einzigen Produkt können deshalb verschiedene Regelwerke gleichzeitig eine Rolle spielen.
Braucht jede Komponente einen eigenen Digitalen Produktpass?
Nein. Allein weil ein Produkt aus mehreren Bauteilen besteht, entstehen nicht automatisch mehrere Digitale Produktpässe.
Eine Tischplatte benötigt beispielsweise nicht allein deshalb einen eigenen Pass, weil sie Bestandteil eines höhenverstellbaren Schreibtischs ist. Bei einer Batterie kann dagegen eine eigene Passpflicht entstehen, wenn sie unter die entsprechenden Vorgaben der Batterieverordnung fällt.
Bei komplexeren Produkten muss daher geprüft werden, welche Regelungen das Gesamtprodukt betreffen und ob bestimmte Komponenten separat erfasst werden.
Welche Produktdaten sollten Unternehmen für den DPP vorbereiten?
Welche Informationen künftig für den Digitalen Produktpass eines Möbelstücks benötigt werden, lässt sich heute noch nicht vollständig sagen. Die Details kommen erst mit den produktspezifischen Rechtsakten.
Trotzdem lohnt es sich, die eigene Datenlage schon jetzt genauer anzusehen:
- Welche Produkte und Produktgruppen führen wir?
- Aus welchen Materialien und Komponenten bestehen sie?
- Welche Informationen liegen bereits strukturiert vor?
- Wie sind Produkt-, Material- und Nachhaltigkeitsdaten miteinander verknüpft?
- Welche Systeme liefern später die Informationen für den Digitalen Produktpass?
Gerade bei komplexeren Produkten beginnt die Arbeit oft schon lange vor der Veröffentlichung des DPP – bei der Qualität und Struktur der vorhandenen Produktdaten.
Welche Rolle spielt ein PIM beim Digitalen Produktpass?
Ein Product Information Management System (PIM) kann eine wichtige Grundlage für den Digitalen Produktpass bilden. Viele relevante Informationen liegen bereits in PIM-, ERP-, PLM- oder anderen Systemen vor.
Ein PIM hilft dabei, Produktdaten zentral zu strukturieren und für weitere Systeme bereitzustellen. So können bestehende Informationen für den DPP genutzt und gezielt ergänzt werden.
Produktdaten für den Digitalen Produktpass vorbereiten
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