Zwei neue EU-Vorgaben und wie Ihr PIM hilft, diese zu lösen

Mit dem EU AI Act und der EmpCo-Richtlinie werden 2026 neue Anforderungen für digitale Inhalte, Nachhaltigkeitsaussagen und Produktinformationen relevant. Für Hersteller und Händler stellt sich damit die Frage, welche Inhalte weiterhin zulässig sind und wie diese zentral gepflegt und zuverlässig in Onlineshops, Marktplätze und weitere Kanäle übertragen werden.

EU AI Act: Transparenz für KI-generierte Inhalte

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Einsatz besteht nicht. Offenlegungspflichtig können jedoch realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audios sein, die vollständig durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden und fälschlich für authentische Aufnahmen gehalten werden könnten. Dazu zählen beispielsweise KI-generierte Produktdarstellungen, virtuelle Models oder künstlich erzeugte Anwendungsszenen.

Ist eine Offenlegung erforderlich, muss sie klar und bereits beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein. Der europäische Code of Practice schlägt dafür unter anderem die Hinweise „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“ vor. Vorhandene maschinenlesbare Kennzeichnungen und Herkunftsinformationen sollten möglichst erhalten bleiben. Gewöhnliche Produktbeschreibungen müssen dagegen in der Regel nicht sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden. Die besondere Textregelung betrifft Veröffentlichungen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

Wie kann das PIM-System hier helfen?

Bilder werden häufig direkt im PIM mithilfe von KI erstellt. In diesem Fall lässt sich die erforderliche Kennzeichnung besonders einfach bereits während des Erstellungsprozesses vornehmen. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten infrage, etwa eine technische Signatur im Bild, entsprechende Metadaten oder ein sichtbares Wasserzeichen.

Werden Bilder aus anderen Systemen in das PIM oder MAM übernommen, können automatisierte Workflows die Inhalte erkennen und die notwendige Kennzeichnung ergänzen.

Auf diese Weise bleibt der manuelle Aufwand gering, während die Einhaltung der europäischen Vorgaben zuverlässig unterstützt wird. Die Regulierungsprobleme können somit direkt aus dem Weg geräumt werden.

Welche unserer erprobten Lösungen am besten zu Ihren Anforderungen, Kanälen und bestehenden Systemen passt, klären wir gemeinsam in einem kostenlosen Analysegespräch.

EmpCo: Neue Regeln für Claims, Garantien und Produktinformationen

Ab dem 27. September 2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im B2C-Bereich. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht ohne ausreichende Konkretisierung oder den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung verwendet werden. Nachhaltigkeitssiegel müssen von einer öffentlichen Stelle stammen oder auf einem zulässigen Zertifizierungssystem beruhen. Produktbezogene Klimaclaims, die allein auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, werden untersagt.

Zusätzlich werden neue Informationen am Point of Sale relevant. Dazu gehören der harmonisierte Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteilen und Software-Updates. Bietet ein Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt an, muss der Händler die neue GARAN-Kennzeichnung beim betreffenden Produkt anzeigen.

Wie kann das PIM-System hier helfen?

Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims können im PIM gemeinsam mit ihrem Nachweis, Geltungsbereich, Gültigkeitszeitraum und Freigabestatus hinterlegt werden. Regeln steuern anschließend, welche Aussage für welches Produkt, Land und Ausgabemedium verwendet werden darf. Nicht freigegebene oder abgelaufene Claims können so von der Ausspielung ausgeschlossen werden.

Auch die GARAN-Kennzeichnung lässt sich automatisieren: Garantiedauer, Hersteller und Modellkennung werden als strukturierte Produktdaten gepflegt. Ein von CONTSULT integriertes Plugin übernimmt die Garantiedauer, die Marke beziehungsweise das Warenzeichen des Herstellers und die Modellkennung aus den Produktdaten in die offizielle GARAN-Vorlage. Anschließend wird die fertige Kennzeichnung automatisch als Bilddatei erzeugt und dem jeweiligen Produkt zugeordnet.

Neue Regulatorik als Teil des Produktdatenprozesses

CONTSULT unterstützt dabei, die neuen Anforderungen als festen Bestandteil Ihrer PIM- und MAM-Prozesse umzusetzen. So werden geprüfte Angaben, Kennzeichnungen und Medien zentral verwaltet und konsistent in allen relevanten Kanälen ausgespielt.

Hinweis: CONTSULT bietet keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung konkreter Claims, Inhalte und Garantiebedingungen sollte mit den zuständigen internen oder externen Rechts- und Compliance-Ansprechpartnern erfolgen.

Hilfreiche Links:

EU AI Act

• Code of marking AI Content: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content

• EU Icons for labelling: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content?utm_source=chatgpt.com

EmpCo Richtline

• Infos zum GARAN Label: https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/consumer-contracts-guarantees/eu-legal-guarantee-notice-and-garan-label/index_de.htm#inline-nav-3

• Allgemeine EmpCo Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1960/oj/eng

Quellen:

Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (Verordnung über künstliche Intelligenz), ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024, insbesondere Art. 3 Nr. 60 und Art. 50.
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de

Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen, ABl. L, 2024/825, 06.03.2024, insbesondere Art. 1 bis 3.
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj?locale=de

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 über Gestaltung und Inhalt des harmonisierten Hinweises auf die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit und der harmonisierten Kennzeichnung für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, ABl. L, 2025/1960, 02.10.2025.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202501960

Europäische Kommission. (2026, 10. Juni). Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Shaping Europe’s Digital Future.
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content

Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher. (2026, Juni). Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
https://commission.europa.eu/document/download/3c257883-bb2a-4dd9-a6dc-501d587bb34f_de?filename=ECGT+Directive+FAQ_20260710_DE.pdf

Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher. (2026, 19. März). Practical guidelines and high-resolution vector files of the EU notice and label on product guarantees.
https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en

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